Dabei handelt es sich um
• die Einführung einer 20-jährigen Zinsbindungsfrist in ausgewählten Programmen
• die Einführung einer Auslandsvariante im Energieeffizienz- und im Umweltprogramm der KfW
• die Anhebung des Förderhöchstbetrags im KfW-Unternehmerkredit auf 25 Mio. Euro pro Vorhaben
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